Stadtverwaltung

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Die Stadtverwaltung kann gemeinschaftliche Wohnprojekte wesentlich unterstützen - und die Projekte sind darauf angewiesen! So können etwa

  • Grundstücke zu günstigen Konditionen oder in Erbbaurecht vergeben werden
  • Genossenschaften und Baugemeinschaften durch ein Konzeptverfahren eine ehrliche Chance gegenüber Bauträgern und Investoren eingeräumt werden
  • die Vernetzung der Akteure Gemeinschaftlichen Wohnens gefördert werden, etwa indem Räume bereitgestellt oder Veranstaltungen zu diesem Thema ausgerichtet werden
  • Gemeinschaftliches Wohnen gezielt gefördert werden wie durch mitbauzentrale in München oder das Informationsportal zum Gemeinschaftlichen Wohnen der Stadt Augsburg
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Eine sehr gute Einführung in das Thema Wohnprojekte für Kommunen bietet die Publikation Baugruppen und Wohngruppenprojekte - Ein Handbuch für Kommunen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.