Genossenschaft

Genossenschaft

„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“
‒ Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 – 1888)

Genossenschaften existieren seit dem 19. Jahrhundert und haben immer einen Förderzweck. Bei Wohnbaugesellschaften ist das die Bereitstellung von gutem und günstigem Wohnraum für ihre Mieter, die gleichzeitig auch Mitglieder der Genossenschaft sind. Gegenüber anderen Vermietern besitzen Genossenschaften eine Reihe von Vorteilen:

  • sie arbeiten nicht profitorientiert, daher sind ihre Mieten geringer als die in vergleichbaren Objekten. Dies liegt daran, dass Mieten in Genossenschaften immer Kostenmieten sind. Die Mieter zahlen also nur das, was wirklich für den Bau, Erhalt und Verwaltung der Gebäude benötigt wird. Mitgliederförderung steht über Gewinnmaximierung.
  • Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen, die Mietverhältnisse sind also sehr sicher und gehen manchmal sogar über eine Generation hinaus.
  • in der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine gleichberechtigte Stimme und damit Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft. Dieses Demokratieprinzip ist ein zentrales Leitelement von Genossenschaften.
  • beim Austritt aus einer Genossenschaft erhält man alle Mitgliedsanteile wieder zurück. Im Unterschied zu Wohneigentum fallen dabei weder Notar- noch Erwerbsnebenkosten an.
  • Bei der Projektfinanzierung einer Wohngenossenschaft haften die Mitglieder nur mit ihren Genossenschaftsanteilen. Sie unterliegen keiner persönlichen Haftung.
  • Wohngenossenschaften haben nachweislich einen guten Einfluss auf ihr Wohnquartier.

Beispiele für genossenschaftliches Wohnen sind zum Beispiel die W.I.R. eG in Regensburg oder die Am Ostseeplatz eG in Berlin.

Die Stadt Regensburg stellt zudem eine Übersichtsseite über Wohnbaugenossenschaften bereit.

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