Anhandgabe

Anhandgabe

Eine Anhandgabe wird auch als Option auf eine Liegenschaft bezeichnet. Sie verschafft dem Käufer oder der Käuferin einen Entscheidungszeitraum zwischen der festen Zusage und dem Vertragsabschluss. Gerade bei einer Konzeptvergabe ist dies nötig, um die genauen finanziellen, architektonischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Dies geschieht in der Regel erst nach dem Zuschlag, da diese Schritte bereits mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Für junge Genossenschaften ist dieses Verfahren von äußerster Bedeutung, da sie erst mit dem Zuschlag ihren Wirtschaftsplan abschließen und beim Prüfungsverband einreichen können. Erst nach erfolgreicher Prüfung werden sie als Genossenschaft ins Register eingetragen und können den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Auch wenn während dieses Gründungszeitraums bereits eine Planungs-GbR besteht so kann diese den Kaufvertrag nicht abschließen, da sonst Grunderwerbssteuer und Notarkosten zweimal zu entrichten wären.