Förderung von Wohnprojekten in Regensburg

Förderung von Wohnprojekten in Regensburg

Die folgenden Zitate entstammen Konzepten und Beschlüssen zur städtebaulichen Zukunft Regensburgs, die von der Stadtverwaltung bzw. dem Stadtrat herausgegeben wurden.

Regensburg-Plan 20401

Projektentwicklung auf städtischen Flächen

Durch Erbpachtverträge für städtische Grundstücke wirkt die Stadt Regensburg kostendämpfend auf den Wohnungsmarkt ein. Dabei findet konsequent das Prinzip der „Konzeptvergabe“ Anwendung. Konzeptvergaben berücksichtigen neben architektonischen, gestalterischen, umweltfachlichen und sonstigen städtebaulichen Aspekten auch das Thema einer langfristigen und verträglichen Mietpreisgestaltung. Dabei kommt den Genossenschaften eine besondere Bedeutung zu, um das Ziel der Schaffung langfristig bezahlbaren Wohnraums zu untermauern. (S. 87)

Differenziertes Wohnungsangebot bereitstellen

Bei künftigen Planungen soll noch stärker auf die Bereitstellung eines breiten Angebots für unterschiedliche Wohnformen geachtet werden. Verschiedene Einkommensstrukturen und Lebensstile stützen eine gelebte und aktive Nachbarschaft und bilden stabile Quartiere. Gleichzeitig muss der Bildung sozialer Segregation vorgebeugt werden. (S. 87)

Alternative Wohnformen und barrierefreies Bauen

Es gilt, alternative Wohnformen und -projekte zu fördern und zu etablieren. Pflegebedürftige, ältere sowie Menschen mit Beeinträchtigung sollen möglichst lange ein weitgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im gewohnten Umfeld führen können und, falls nötig, dazu angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten. Bei der Neuplanung von Wohnprojekten und bei Bestandssanierungen müssen daher vor allem die Bedarfe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt werden. (S. 87)

Hohe Qualität in Architektur und Städtebau sichern

Es hat sich gezeigt, dass die Stadtgesellschaft stärker als bisher über Entscheidungsprozesse informiert und in diese eingebunden werden muss. Ziel ist es daher, das Thema Baukultur in der Stadtgesellschaft dauerhaft zu verankern. Es sollen gut zugängliche und wahrnehmbare öffentliche Orte und Räume gefunden und dauerhaft etabliert werden, in denen diese Diskussion angestoßen und gefördert werden kann. (S. 39)

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Innerer Südosten2

Eine der größten Herausforderungen der weiteren Entwicklung im Untersuchungsgebiet besteht darin, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen und den Inneren Südosten für breite Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten. Daher sollten innovative, zum Beispiel genossenschaftliche Wohnmodelle, gefördert werden. Aufgrund der geschichtlich bedingten starken sozialen Durchmischung des Inneren Südostens mit vielen unterschiedlichen Nationen ist es wichtig, auf eine stabile soziale Situation zu achten, die Integration fördert und Segregation verhindert. (S. 55)

Entwicklung der Prinz-Leopold-Kaserne + Pionierkaserne

Best Practices: Nibelungenkaserne in Regensburg, Ackermannbogen in München, Domagkpark in München, Hunziger Areal in Zürich, Aspern Baugruppen in Wien Genossenschaftl. Finanzierungsmodelle: Spreefeld Genossenschaft in Berlin, Genossenschaft Kalkbreite in Zürich.

Entwicklungsmaßnahmen & Schwerpunkte: Genossenschaften ermöglichen und fördern (S. 100)

Bebauungsplan 277 (Innovationsquartier PLK)3

Auch andere Modelle für günstigen Wohnraum (z. B. Genossenschaften) können ggf. im Rahmen der Konzeptvergaben berücksichtigt werden. (S. 32)

Regensburger Green-Deal4

Stadtentwicklung

Genossenschaftliche Modelle bei Neubauten fördern/fordern. (S. 42)

Stadtratsbeschluss für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnbaus5

III. Konzept zur Förderung genossenschaftlichen Geschosswohnungsbaus auf städtischen Bauflächen

Ab 5.000 m² Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau in Bebauungsplangebieten wird eine größentechnisch sinnvolle Aufteilung eines Vorhabengebiets deutlich erleichtert. Eine sinnvolle Parzellierung für genossenschaftlichen Geschosswohnungsbau ist unter planerischen, städtebaulichen, sowie unter den Gesichtspunkten einer nachhaltigen Quartiersentwicklung, Durchmischung und Angebotspluralität eher realisierbar. Daher wird von der Verwaltung anhand eines angemessenen Umfangs ein entsprechender Parzellierungsvorschlag der Grundstücke und/oder Bauflächen erarbeitet und von den zuständigen Gremien beschlossen.

Die entsprechenden Grundstücke und/oder Bauflächen werden im Rahmen von Konzeptausschreibungen ausgeschrieben.Im Vorfeld werden von der Verwaltung entsprechende gebietsspezifische Schwerpunkte erarbeitet. Hierbei gelten nicht der Höchstpreis oder das höchste Angebot als Maß, sondern es spielen u.a. Faktoren wie angebotene Miethöhe, Durchmischung, Angebotspluralität, geplante Mieterhöhungen, Mietpreisbindungen, energetischer Standard und klimatische Aspekte, soziale Angebote, sowie auch Mobilitätskonzepte eine entscheidende Rolle

IV. Optionierung von Bauflächen

Da Genossenschaften wie eingangs beschrieben oft nicht von Anfang an über entsprechende Finanzmittel verfügen (im Gegensatz zu den meisten Beteiligten der freien Immobilienwirtschaft) und z.T. auf projektbezogene Finanzierungen ihrer Mietglieder/Genossen angewiesen sind, kann im Bedarfsfall nach erfolgter Ausschreibung und Entscheidung durch zuständige Gremien ein sog. „Optionsvertrag“ geschlossen werden. Dieser ermöglicht es der Genossenschaft, im Bedarfsfall über einen festgelegten Zeitraum ihre Finanzierung des Bauvorhabens u.U. durch das Hinzuziehen von finanzkräftigen Mitgliedern/Genossen zu sichern und während oder zum Ende der Optionsphase das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

V. Ausblick Prinz-Leopold-Kaserne

Abhängig von der tatsächlich erzielbaren Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau in der Prinz-Leopold-Kaserne geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass eine Vergabe von ca. 20 % der entsprechenden Wohngrundstücke und/oder Bauflächen für genossenschaftlichen Geschosswohnungsbau in Frage kommt.

Für die Prinz-Leopold-Kaserne wird es wie für jedes Gebiet einen konkreten Vorschlag für eine entsprechende Vorgehensweise/Konzeptausschreibung geben, sobald die städtebauliche Neuordnung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens feststeht.