Neubaugebiet Keilberg-Hollerweg

Neubaugebiet Keilberg-Hollerweg

Keilberg-Hollerweg

Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans 287 für Keilberg Hollerweg. Quelle: Stadt Regensburg, Bebauungsplan Nr. 287 Keilberg-Hollerweg.

Zwischen dem Hollerweg im Norden und Keilberg im Süden und Osten wird ein neues Baugebiet ausgewiesen. Es soll vor allem Baugruppen ansprechen, um statt einer Einfamilienhäuser bzw. Reihenhaussiedlung einen zukunftsgewandteren Baustil mit zwei- maximal dreistöckigem Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Dabei sollen die Verdichtungen punktuell durchgeführt werden um einerseits das Zusammenleben zu fördern, andererseits aber auch die versiegelte Fläche so gering als möglich zu halten und dadruch mehr Freifläche für alle zu erhalten.

Erfolgreiche Vorbilder für Baugruppen gibt es viele, so etwa StadtNatur in München Riem, die Baugemeinschaften des Französischen Viertels in Tübingen1 oder in Freiburg2.

Die Grundstücke in Besitz der Stadt sollen nach Erbbaurecht vergeben werden. Der Bodenrichtwert der angrenzenden Liegenschaften liegt zwischen 300 € (Hollerweg im Norden) und 700 € im Süden. Der Erbbauzins steht noch nicht fest, könnte sich aber an dem am Roither Berg (Wenzenbach) zuletzt angewandten Zins von 2,4 - 3,1 % orientieren3. Gängige Zinssätze liegen in Deutschland zwischen 2 % und 6 % des Grundstückswerts.

Die Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans 287 für das Gebiet Keilberg-Hollerweg wurde am 20.06.2023 vom Stadtrat beschlossen.

Weitere Informationen

Beschlussvorlage Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 287, Keilberg - Hollerweg

Presse

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